Die Lieferung des Werkes erfolgt innert der Frist von 30 Tagen oder nach Vereinbarung, nach Zustandekommen des Werkvertrages; kürzere Lieferfristen müssen für ihre Gültigkeit von 3Dexperts.ch schriftlich (E-Mail genügt) bestätigt sein. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche 3Dexperts.ch kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegung oder Streik, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder 3Dexperts.ch für den entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Bei den anderen Terminüberschreitungen haftet 3Dexperts.ch höchstens bis zur Höhe des Warenwertes.